Beschlüsse des Stadtrates
04.02.2018 , ThunDonnerstag, 16. November 2017, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Stadträtliche Kommissionen; Wechsel und Ersatzwahl von Michael Dähler (SVP/FDP-Fraktion)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des Wahlvorschlages der SVP/FDP-Fraktion, beschliesst:
Wechsel und Ersatzwahlen infolge Rücktritts von Michael Dähler (SVP/FDP-Fraktion)
1. Sachkommission Bau und Liegenschaften: Reto Schertenleib (SVP/FDP-Fraktion)
2. Sachkommission Sicherheit und Soziales:
Patrick Graber (SVP/FDP-Fraktion)
Reto Schertenleib wechselt somit von der Sachkommission Sicherheit und Soziales in die Sachkommission Bau und Liegenschaften, Patrick Graber folgt auf Reto Schertenleib in die Sachkommission Sicherheit und Soziales.
2. Informatik an Thuner Volksschulen: Projekt IVS3 (2019–2021); Bewilligung eines Verpflichtungskredites
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. Oktober 2017, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3 596 000.– Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr 1810.5200.007 (Bilanzkonto Nr. 14200.01.01) zur Erweiterung der Informatik-Infrastruktur an den Thuner Volksschulen (Projekt IVS3).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Neue Leistungsvereinbarung mit Thun-Thunersee Tourismus; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 5 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. Oktober 2017,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 300 000.– inkl. MwSt. (Barbeitrag der Stadt Thun) an den Verein Thun-Thunersee Tourismus für die Jahre 2018 bis 2021.
2. Der entsprechende Betrag ist in die Budgets der Jahre 2018 bis 2021 bei der Produktegruppe 1.9 Stadtmarketing und Kommunikation aufzunehmen.
3. Genehmigung der Leistungsvereinbarung mit dem Verein Thun-Thunersee Tourismus für die Jahre 2018 bis 2021 vom 18. Oktober 2017.
4. Schloss Schadau; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 18. Oktober 2017, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3 465 000.– Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2240.5040.004 (Bilanzkonto Nr. 14040.01.01) für die Ausführung des Sanierungs- und Restaurationsprojektes Schloss Schadau.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Budget 2018 der Einwohnergemeinde Thun;
Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. September 2017, beschliesst:
1. Im Jahr 2018 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,72fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2018 bestehend aus:
Aufwand Ertrag
Gesamthaushalt
Fr. −280 057 000 Fr. 279 665 600 Aufwandüberschuss Fr. −391 400 Allgemeiner Haushalt
Fr. −259 289 000 Fr. 259 289 000 Aufwandüberschuss Fr. 0 Spezialfinanzierung Abwasser
Fr. −7 172 700 Fr. 7 080 800 Aufwandüberschuss Fr. −91 900 Spezialfinanzierung Abfall
Fr. −7 181 500 Fr. 6 579 700 Aufwandüberschuss Fr. −601 800 Spezialfinanzierung Feuerwehr
Fr. −3 646 400 Fr. 3 624 300 Aufwandüberschuss Fr. −22 100 Spezialfinanzierung Parkinggebühren
Fr. −2 677 000 Fr. 3 067 800 Ertragsüberschuss Fr. 390 800 Spezialfinanzierung
Parkplatz-Ersatzabgabe
Fr. −90 400 Fr. 24 000 Aufwandüberschuss Fr. −66 400
3. Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
6. Aufgaben- und Finanzplan 2018 bis 2021;
Kenntnisnahme
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. September 2017, beschliesst:
Der Aufgaben- und Finanzplan 2018 bis 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für das Geschäft 1 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 2 bis 6 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Die Geschäfte 2 und 4, jeweils Ziffer 1, und das Geschäft 5 Ziffer 1 und 2 sind unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustande gekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun, oder stadtkanzlei@ thun.ch).
Thun, 17. November
Stadtkanzlei Thun
Remo Berlinger
Stadtratssekretär
