Öffentliche Bekanntmachung
04.02.2018 , ThunNachführung der amtlichen Vermessung 2018 bis 2025; Genehmigung des Vertrags über die Nachführung
Das Amt für Geoinformation hat den vom Gemeinderat der Stadt Thun am 16. August 2017 beschlossenen Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung 2018 bis 2025 in Anwendung von Art. 45 Geoinformationsgesetz vom 8. Juni 2015 mit Datum vom 22. September 2017 genehmigt.
Der Gemeinderat hat am 16. August 2017 beschlossen, den bestehenden Vertrag über die Nachführung der amtlichen Vermessung in der Gemeinde Thun mit Herrn Peter Dütschler, patentierter Ingenieur-Geometer, Dütschler & Naegeli AG, Geomatik + Bauvermessung, Fliederweg 11, 3600 Thun, gestützt auf Artikel 43 Absatz 1 des kantonalen Geoinformationsgesetzes um acht Jahre – für die Periode vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2025 – zu verlängern.
Thun, den 31. Oktober 2017
Der Gemeinderat
