Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  04.02.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 20. September 2017 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung der gebundenen Ausgaben von Fr. 735 000.– zulasten der Erfolgsrechnung 2018 ff. für die Sanierung der bestehenden Strassenanlage im Bereich der Einmündung Strättligenstrasse / Moosweg (baulicher Unterhalt). Die jährlichen Zahlungstranchen werden in das jeweilige Budget aufgenommen.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 27. Oktober 2017

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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