Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  04.02.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung der gebundenen Ausgaben von Fr. 6 435 000.– zulasten der Erfolgsrechnung 2017 ff. für das Sanierungs- und Restaurationsprojekt Schloss Schadau.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 17. November 2017

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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