Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  04.02.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 24. November 2017 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst: Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 1 218 000 Franken als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.051 (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für den Vollzug der Lärmschutzmassnahmen an der Oberen Hauptgasse, Freienhofgasse und Bahnhofstrasse.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 27. November 2017

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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