Stadt Thun; Rechtsetzung

  04.02.2018 , Thun

Verordnung über die Höhe der Kurtaxen SSG 154.212.02
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 545 vom 18. Oktober 2017 die Revision der Verordnung über die Höhe der Kurtaxen genehmigt. Diese wird auf den 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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