Stadt Thun, Planungsamt

  04.02.2018 , Thun

Zone mit Planungspflicht Freistatt, Zonenplanänderung mit ZPP-Vorschriften

Öffentliche Mitwirkungsauflage nach Art. 58 Baugesetz
Aufgrund von Art. 58 des kantonalen Baugesetzes über die Mitwirkung der Bevölkerung bei Planungen wird die Zonenplanänderung von einer Wohnzone W2, überlagert mit Strukturgebiet SIII, in die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Freistatt von Freitag, 8. Dezember bis Freitag, 22. Dezember 2017 und von Montag, 8. Januar bis Montag, 22. Januar 2018 zur Einsichtnahme aufgelegt.

Die Unterlagen können im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) oder im Internet unter http://www.thun. ch/mitwirkung eingesehen werden. Allfällige Eingaben sind schriftlich und begründet bis spätestens Montag, 22. Januar 2018 an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten. Nach Ablauf des Mitwirkungsverfahrens wird darüber ein Bericht erstellt. Dieser ist öffentlich.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.


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