Beschlüsse des Stadtrates

  04.02.2018 , Thun

Freitag, 19. Januar 2018, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Wahl des Stadtratsbüros 2018
Für das Jahr 2018 werden gemäss Grundsatzbeschluss der Stadtratspräsidienkonferenz SPK über den Turnus der Fraktionen in der laufenden Legislaturperiode gewählt: a) Stadtratspräsidium Andreas Kübli (FdM) b) Erstes Vizepräsidium Reto Schertenleib (SVP/FDP) c) Zweites Präsidium Daniela Huber Notter (BDP) d) Erster Stimmenzähler Till Weber (Grüne) Zweiter Stimmenzähler Adrian Christen (SP)

2. Stadträtliche Kommissionen 2018; Wahl der Präsidien und Vizepräsidien der Sachkommissionen Der Stadtrat von Thun, gestützt auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und in Anwendung von Artikel 20 Absatz 3 des Geschäftsreglementes Stadtrat von Thun,
beschliesst: Die Präsidien und Vizepräsidien der fünf Sachkommissionen werden wie folgt gewählt: a) SAKO P+F Präsident Martin Allemann (SP) Vizepräsidentin Daniela Huber Notter (BDP) b) SAKO B+L Präsident Jonas Baumann (FdM) Vizepräsident Philipp Deriaz (SVP/FDP) c) SAKO BiSK Präsident Reto Kestenholz (Grüne/JG) Vizepräsidentin Barbara Klossner (SVP/ FDP) d) SAKO Si+So Präsident Claude Schlapbach (BDP) Vizepräsidentin Susanne Gygax (FdM) (Wahl in die SAKO als Ersatz für die zurückgetretene Heidi Anderes) e) SAKO StE Präsident Markus van Wjik (SVP/FDP) Vizepräsident Adrian Christen (SP)

3. Kommissionen; Ersatzwahl von Valentin Borter (SVP) und Martin Marggi (SVP) in die Wahlkommission anstelle der zurückgetretenen Katharina Strasser-Tobler (SVP) und Kristof Hertig (SVP)

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe c Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. Dezember 2017,
beschliesst:
1. Von der Demission von Katharina Strasser-Tobler und Kristof Hertig wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz werden per sofort und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2018 endenden Amtsdauer als Mitglieder in die Wahlkommission gewählt:
– Valentin Borter, geb. 6. April 1995, von Ringgenberg BE, Gymnasiast, wohnhaft Untere Wart 59, 3600 Thun
– Martin Marggi, geb. 16. Januar 1949, von Lenk BE, Pensionär, wohnhaft Hännisweg 5B, 3645 Gwatt
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Massnahmen zur Attraktivierung des Bonstettenguts und Verbundprojekte: Neugestaltung Spielplatz, Erweiterung und Verlegung des Parkplatzes; Bewilligung diverser Verpflichtungskredite

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Dezember 2017,
beschliesst:
1. Bewilligung von Fr. 796 500.– als Anlage des Finanzvermögens für die wertvermehrenden Massnahmen zur Attraktivierung des Bonstettenparks (Aktivierung auf Bilanz-Konto 10800.10.01).
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 480 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2412.5030.001 (Bilanz-Konto Nr. 14030.01.01), für die Erstellung des neuen Spielplatzes Bonstettenpark.
3. Verpflichtungskredit von Fr. 630 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgaben, Verpflichtungskredit Nr. 5520.5030.003 (Bilanz-Konto 14036.01.01), für die Verlegung und Erweiterung der Parkplätze.
4. Überführung eines Teils des Grundstückes Thun Gbbl. Nr. 2437 zum Verkehrswert bzw. Buchwert von total Fr. 1711.– vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen.
5. Die Ziffern 1 bis 4 bedingen sich gegenseitig und stehen unter dem Vorbehalt, dass die Ziffern 1 bis 4 alle unverändert beschlossen werden.
6. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

5. Anpassung Lauenenplätzli und Einmünder in Burgstrasse; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 400 000.–

Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 13. Dezember 2017,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 400 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.055 (Bilanz-Konto Nr. 14010.01.01), für die bauliche Anpassung der Grünanlage Lauenenplätzli und Einmünder Burgstrasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 bis 3 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 4 bis 5 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 22. Januar 2018

Stadtkanzlei Thun
Remo Berlinger
Stadtratssekretär


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