Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  04.02.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2017 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 973 500.– als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2018 ff. für den werterhaltenden Anteil der Sanierung (baulicher Unterhalt) im Bonstettenpark.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 19. Januar 2018

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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