Stadt Thun; Rechtsetzung

  04.02.2018 , Thun

Gebührenverordnung für das Polizeiinspektorat (SSG 154.281.11) und Parkgebührenverordnung (PGV; SSG 154.261.12)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 723 vom 20. Dezember 2017 die Revision der Gebührenverordnung für das Polizeiinspektorat und der Parkgebührenverordnung genehmigt und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Einreihungsplan (ERP; SSG 153.310)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 717 vom 20. Dezember 2017 die Revision des Einreihungsplanes genehmigt und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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