Bauinventar der Stadt Thun, Revision

  07.02.2018 , Thun

Das Bauinventar der Stadt Thun, das von der kantonalen Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit der Stadt überprüft und revidiert worden ist, liegt jetzt im Entwurf vor. Im Rahmen der Revision wurden Änderungen am bestehenden Bauinventar von 1995 vorgenommen. Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden diese Änderungen gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 der Bauverordnung (BSG 721.1) veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die Akten können vom 12. Februar bis zum 16. März 2018 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun (ordentliche Öffnungszeiten), eingesehen werden.

Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG (BSG 721) genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Die Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet bis spätestens 16. März 2018 (Poststempel) beim Amt für Kultur, Denkmalpflege, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern, einzureichen.

Das Amt für Kultur erlässt das revidierte Inventar in Kenntnis der Eingaben. Beschwerden gegen die Inkraftsetzungs-Verfügung können nur von Personen, Organisationen und Gemeinden geführt werden, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Objekt aus dem Inventar streichen lassen wollen, können dies erst im Nutzungsplan- oder im Baubewilligungsverfahren beantragen.

Hinweis: Die als erhaltenswert eingestuften Objekte im Bauinventar der Stadt Thun werden im Rahmen des laufenden Projekts Bauinventar 2020 neu beurteilt werden.

Im Übrigen wird auf Art.13a–c BauV verwiesen.

Bern, 8. Februar 2018

Denkmalpflege des Kantons Bern


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