Beschlüsse des Stadtrates
21.02.2018 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Donnerstag, 15. Februar 2018, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Stadträtliche Kommssion
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 37 Buchstabe b Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme des Wahlvorschlages der Präsidienkonferenz,
beschliesst:
Wahl von Daniela Huber Notter (BDP) zur Vizepräsidentin der Budget- und Rechnungskommission per sofort anstelle von Franz Schori (SP).
2. Reglemente über die Spezialfinanzierung Investitionen. Überprüfung / Teilrevision 2018; Einsetzung stadträtliche Spezialkommission
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 35 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. Januar 2018,
beschliesst:
Einsetzung einer stadträtlichen Spezialkommission für die Überprüfung / Teilrevision des Reglements vom 10. Mai 2007 über die Spezialfinanzierung Investitionen (SSG 62.3) mit folgenden Mitgliedern:
– Serge Lanz, SVP/FDP, Präsident
– Daniela Huber Notter, BDP, Vizepräsidentin
– Samuel Bühlmann, SP
– Thomas Hiltpold, Grüne
– Andreas Kübli, FdM
– Lukas Lanzrein, SVP/FDP
– Carlo Schlatter, SVP/FDP
– Verena Schneiter, FdM
– Franz Schori, SP
3. Aufsichtsstelle für Datenschutz; Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts 2017
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 15 Absatz 3 des Datenschutzreglements und nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 26. Januar 2018,
beschliesst: Der Tätigkeitsbericht 2017 des Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 und 2 innert 10 Tagen und für das Geschäft 3 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 16. Februar 2018
Stadtkanzlei Thun
Remo Berlinger, Stadtratssekretär
