Verkehrsmassnahme
14.02.2018 , ThunDer Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 12. Februar 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Was: Aufhebung Parkplätze
Wo: Grabenstrasse (Parkplatz ID Nr. 107)
Alt: Bewirtschaftung von 6 Parkplätzen mittels Ticketautomat/Sammelparkuhr, Tarif Innenstadt
Neu: Aufhebung der Parkplätze, Entzug der aufschiebenden Wirkung
Begründung:
Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses City Ost Schlossberg sollen gemäss der Gemeindeabstimmung vom 25. November 2012 über den Investitionsbetrag von 6 Mio. Franken in der Innenstadt oberirdische Parkplätze aufgehoben werden.
Die Parkplätze befinden sich innerhalb des Baustellenperimeters und der Installationsflächen des Umbaus Berntorplatz, welcher ca. Mitte März 2018 mit Nebenarbeiten und Installationen startet. Einer allfälligen Beschwerde gegen die genannte Massnahme wird deshalb die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 68 Abs. 2 VRPG).
Mit der Eröffnung des Parkhauses City Ost Schlossberg, voraussichtlich im November 2018, müssen die genannten Parkplätze spätestens aufgehoben werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3602 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
