Verkehrsmassnahme

  15.02.2018 , Thun

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 2. Februar 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Was: Aufhebung Parkplätze
Wo: Burgstrasse – Zufahrt Schloss (Parkplatz ID Nr. 109)

Alt: Bewirtschaftung von 10 Parkplätzen mittels Ticketautomat/Sammelparkuhr, Tarif Innenstadt

Neu: Aufhebung der Parkplätze, Entzug der aufschiebenden Wirkung

Begründung:
Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses City Ost Schlossberg sollen gemäss der Gemeindeabstimmung vom 25. November 2012 über den Investitionsbetrag von 6 Mio. Franken in der Innenstadt oberirdische Parkplätze aufgehoben werden.
Für den Bau Neubau Radstreifen und Trottoir Lauitorstutz dienen die Flächen Lauenengärtli sowie die angrenzenden Strassenstücke mit den Parkplätzen als Installations- und Verkehrsflächen. Einer allfälligen Beschwerde gegen die genannte Massnahme wird deshalb die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 68 Abs. 2 VRPG).
Mit der Eröffnung des Parkhauses City Ost Schlossberg, voraussichtlich im November 2018, müssen die genannten Parkplätze aufgehoben werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt der Stadt Thun


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