Verkehrsmassnahme
14.02.2018 , ThunDer Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 2. Februar 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Was: Aufhebung Parkplätze
Wo: Oberes Bälliz (Parkplatz ID Nr. 99.1, 99.2, 99.3)
Alt: Bewirtschaftung von 18 Parkplätzen und 5 Güterumschlagsplätzen mittels Ticketautomat/Sammelparkuhr, Tarif Innenstadt
Neu: Aufhebung der Parkplätze und der markierten Güterumschlagsplätze
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3602 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
