Verkehrsmassnahme

  14.02.2018 , Thun

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 12. Februar 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Was: Aufhebung Parkplätze
Wo: Obere Hauptgasse – Plätzli (Parkplatz ID Nr. 100)

Alt: Bewirtschaftung von 3 Parkplätzen mittels Ticketautomat/Sammelparkuhr, Tarif Innenstadt

Neu: Aufhebung der Parkplätze, Entzug der aufschiebenden Wirkung

Begründung:
Mit der Inbetriebnahme des Parkhauses City Ost Schlossberg sollen gemäss der Gemeindeabstimmung vom 25. November 2012 über den Investitionsbetrag von 6 Mio. Franken in der Innenstadt oberirdische Parkplätze aufgehoben werden.
In der Umleitungsplanung für die Jahre 2018 und 2019 im Zusammenhang der Baustellen Berntorplatz und Lauitorstutz sind diese Parkplätze für den Verkehrsfluss stark hinderlich. Die Parkplätze sollen bereits im April 2018 auf die Inbetriebnahme des Einbahnsystems aufgehoben werden. Einer allfälligen Beschwerde gegen die genannte Massnahme wird deshalb die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 68 Abs. 2 VRPG).

Mit der Eröffnung des Parkhauses City Ost Schlossberg, voraussichtlich im November 2018, müssen die genannten Parkplätze spätestens aufgehoben werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt der Stadt Thun


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