GeringfügigeÄnderung Überbauungsordnung Strättligenstrasse nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985(BauV)

  22.03.2018 , Thun

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 13. März 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Stadtverwaltung an der Industriestrasse 2 eingesehen werden.

Thun, den 19. März 2018

Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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