Öffentliche Bekanntmachung
22.03.2018 , ThunÄnderung Baureglement Anhang 2 Zone für öffentliche Nutzung Nr. 7 Spital
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 26. Oktober 2017 beschlossene Änderung des Baureglements Anhang 2 Zone für öffentliche Nutzung Nr. 7 Spital Thun in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 13. März 2018 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Thun, den 19. März 2018
Der Gemeinderat
