Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
14.03.2018 , ThunDer Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 7. März 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 1 053 658.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2612.5620.002, Bilanz-Konto 14622.01.01, für den Investitionsbeitrag an die ARA Thunersee.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 8. März 2018
Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat
