Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
12.04.2018 , ThunDer Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 4. April 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 280 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit-Nr. 2612.5032.027, Bilanzkonto Nr. 14032.01.01 für den Bau der Kalibererweiterung in der Burgstrasse (Abwasseranlagen).
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 5. April 2018
Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat
