Stadt Thun; Rechtsetzung
05.04.2018 , ThunSitzungsgeldverordnung vom 29. November 1991 (SSG 153.363)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 165 vom 23. März 2018 die Revision der Sitzungsgeldverordnung genehmigt. Diese wird auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
