Stadt Thun; Rechtsetzung

  26.04.2018 , Thun

Beitragsverordnung für das KKThun SSG 423.21
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 218 vom 4. April 2018 die Beitragsverordnung für das KKThun genehmigt. Sie wird auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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