Öffentliche Mitwirkungsauflage

  10.05.2018 , Thun

Baureglementsänderung Kindergarten Seefeld, ZöN Nr. 23 (Anhang 2 Baureglement)
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Baureglementsänderung Kindergarten Seefeld, ZöN Nr. 23 (Anhang 2 Baureglement) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Änderung des Baureglements Kindergarten Seefeld, ZöN Nr. 23 (Anhang 2 Baureglement) liegt 30 Tage, von Montag, 14. Mai 2018, bis und mit Dienstag, 12. Juni 2018, auf. Die Unterlagen können im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes an der Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens Dienstag, 12. Juni 2018, an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.

Hinweis: Einsprache kann nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, sondern erst bei der Auflage der Baureglementsänderung Kindergarten Seefeld, ZöN Nr. 23 (Anhang 2 Baureglement) erhoben werden.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse 2 bitten wir um Voranmeldung.

 


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