Stadt Thun; Rechtsetzung

  31.05.2018 , Thun

Einbürgerungsverordnung der Stadt Thun (EVO SSG 121.15)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 285 vom 9. Mai 2018 die Revision der Einbürgerungsverordnung genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


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