Öffentliche Mitwirkungsauflage
20.06.2018 , ThunStadtentwicklungskonzept Stadt Thun STEK 2035
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) das Stadtentwicklungskonzept Stadt Thun STEK 2035 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen können vom 15. Juni bis und mit 24. August 2018 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2 sowie, im Rathaus Thun von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun. ch/mitwirkung sowie www.ortsplanungsrevisionthun.ch eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung STEK 2035» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, oder per Mail an planungsamt@thun.ch zu richten.
Thun, den 13. Juni 2018
Der Gemeinderat
