Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  14.06.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung der gebundenen Ausgabe von 1 820 000 Franken zulasten der Erfolgsrechnungen 2019 ff. für die Sanierung der Hafenanlage Lachen (baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen). Die jährlichen Zahlungstranchen werden in das jeweilige Budget aufgenommen.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 8. Juni 2018

Einwohnergemeinde Thun
Der Gemeinderat


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