Stadt Thun; Rechtsetzung

  27.06.2018 , Thun

Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV; SSG 141.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 348 vom 8. Juni 2018 die Revision der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV) genehmigt. Sie wird auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.

Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote