Beschlüsse des Stadtrates
11.07.2018 , ThunDonnerstag, 5. Juli 2018, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Reglement über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (Mehrwertenausgleichsreglement, MWAR)
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Juni 2018,
beschliesst:
1. Genehmigung des Reglements über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (Mehrwertausgleichsreglement, MWAR).
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
2. Sportplätze Thun-Süd;
Bewilligung eines Verpflichtungskredites von brutto Fr. 3 700 000.– für den Bau von zwei Kunstrasenfelder und den für den Betrieb minimal notwendigen Infrastrukturbauten und Genehmigung des Baurechtszinses in der Höhe von Fr. 114 780 als wiederkehrende Ausgabe
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 der Stadtverfassung, nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 15. Juni 2018 und unter Vorbehalt der Zustimmung der Burgergemeinde Thun zu einem Baurechtsvertrag
beschliesst:
1. Den Stimmberechtigen wird Zustimmung beantragt zu folgendem
Gemeindebeschluss:
Die Stimmberechtigten von Thun, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe c der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 5. Juli 2018, beschliessen:
1. Das Projekt Sportplätze Thun-Süd wird mit folgenden Teilbeschlüssen genehmigt: a. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 3 700 000.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2410.5040.003 (Bilanzkonto 14040.01.01) für die Erstellung der Kunstrasenfelder Thun-Süd. b. Bewilligung einer wiederkehrenden Ausgabe in der Höhe von Fr. 114 780.– pro Jahr für ein dauerndes und selbstständiges Baurecht zu Gunsten der Stadt Thun auf der Parzelle Thun Strättligen Gbbl. Nr. 4985 im Eigentum der Burgergemeinde Thun.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Die Abstimmungsbotschaft wird genehmigt.
3. Das Postulat P 5/2016 betreffend „Fussball-Rasenfelder bei der Stockhorn-Arena für den Breitensport realisieren“ wird als erledigt abgeschrieben.
3. Depot Kunstmuseum;
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 248 000.– für den mieterspezifischen Ausbau
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 8. Juni 2018, beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 248 000.– für den mieterspezifischen Ausbau des Depots Kunstmuseum als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nummer 2212.5090.001 (Bilanz-Konto Nr. 14090.01.01).
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Interpellation I 27/2017 betreffend Entwicklung der «Schulräume»;
Fraktion der Mitte vom 15. Dezember 2017 Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
5. Postulat P 1/2018 betreffend die Priorisierung der Sanierung von Thuner Schulhäusern; SP-Fraktion vom 19. Januar 2018
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
6. Motion M 1/2018 betreffend Anpassung Geschäftsreglement des Stadtrates betreffend Prüfungsberichte zu als erheblich erklärten Postulaten; SP-Fraktion vom 15. Februar 2018
Die Motion wird abgelehnt.
7. Postulat P 4/2018 betreffend Unterzeichnung der Stadt Thun der «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor»; Alice Kropf (SP), Katharina Ali-Oesch (SP) und Mitunterzeichnende vom 22. März 2018
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
8. Postulat P 5/2018 für eine Digitalisierungsstrategie der Stadt Thun; Franz Schori (SP), Roman Gugger (SP), Andreas Kübli (GLP) und Mitunterzeichnende vom 22. März 2018
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
9. Postulat P 3/2018 betreffend eine Stadt für Menschen statt für Maschinen; Samuel Bühlmann (SP) und Mitunterzeichnende vom 15. Februar 2018
Das Postulat wird durch die Urheberschaft zurückgezogen.
10. Interpellation I 2/2018 betreffend Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus; SP-Fraktion vom 19. Januar 2018
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
11. Interpellation I 3/2018 betreffend gemeinnützigem Wohnungsbau; Reto Schertenleib (SVP/FDP) und Mitunterzeichnende vom 15. Februar 2018
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
12. Fragestunde F 5/2018 betreffend «öffentliche Möblierung»; Samuel Bühlmann (Fraktion SP) vom 3. Juli 2018
Die Fragestunde F 5/2018 wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@thun. ch).
Thun, 6. Juli 2018
Stadtkanzlei Thun Christoph Stalder Stadtratssekretär
