Öffentliche Bekanntmachung Änderung der Überbauungsordnung Strättligenstrasse
19.07.2018 , ThunGenehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 13. März 2018 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Strättligenstrasse in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 16. Juli 2018 genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Thun, den 19. Juli 2018
Der Gemeinderat
