Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  04.07.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 820 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2910.5060.005 (Bilanzkonto Nr. 14060.01.01) für die Beschaffung von vier Strassenreinigungsmaschinen Aebi-MFH (Ersatz von vier vorhandenen Maschinen).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 28. Juni 2018

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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