Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  11.07.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 6 300 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung (Spezialfinanzierung Parkinggebühren), Verpflichtungskredit Nr. 4410.5030.002 (Bilanzkonto Nr. 14037.01.01) für die Umsetzung hindernisfreie Bushaltestellen für die Jahre 2018–2023.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 5. Juli 2018

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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