Stadt Thun; Rechtsetzung
11.07.2018 , ThunVerordnung über die Anlagenbenutzung durch Dritte (ABV), SSG 154.242.1
Der Gemeinderat von Thun hat am 4. Juli 2018 die Revision der Verordnung vom 4. Mai 2016 über die Anlagenbenutzung durch Dritte genehmigt und auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.
Verordnung vom 5. April 2016 über den schulzahnärztlichen Dienst (VSZD), SSG 430.404
Der Gemeinderat von Thun hat am 4. Juli 2018 die Revision der Verordnung vom 5. April 2016 über den schulzahnärztlichen Dienst genehmigt. Diese wird auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzt.
Verordnung über kulturelle Kleinproduktionen in der Stadt Thun (KKV), SSG 552.02
Der Gemeinderat von Thun hat am 4. Juli 2018 die Verordnung über kulturelle Kleinproduktionen in der Stadt Thun (KKV) genehmigt. Diese wird auf den 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
