Gemeindeabstimmung vom 23. September 2018

  22.08.2018 , Thun

Am 23. September 2018 findet die Abstimmung über folgende Gemeindevorlage statt:

Sportplätze Thun-Süd
Genehmigung eines Verpflichtungskredites von 3 700 000 Franken für den Bau von zwei Kunstrasenfeldern sowie Genehmigung des Baurechtszinses in der Höhe von 114 780 Franken als wiederkehrende Ausgabe

Einzelheiten zur Vorlage und zur Abstimmung werden den Stimmberechtigten mit dem Stimmmaterial zugestellt. Weitere Informationen zur Vorlage sind unter www.thun.ch/">http://www.thun.ch/ stadtverwaltung/stadtrat/sitzungen-traktandenprotokolle.html (Stadtratssitzung vom 5. Juli 2018) sowie unter www.thun.ch/sportplaetze ersichtlich.

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen.

Abstimmungsmaterial
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens Samstag, 1. September 2018, per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 21. September 2018, 16.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 18. September 2018, 17.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun, einzureichen.

Publikation Abstimmungsergebnis
Die amtliche Publikation des Abstimmungsergebnisses erfolgt am Donnerstag, 27. September 2018, im Thuner Amtsanzeiger.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen andern Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).

Der Gemeinderat der Stadt Thun


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