Stadt Thun; Rechtsetzung
29.08.2018 , ThunInkraftsetzung:
Reglement vom 5. Juli 2018 über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (Mehrwertausgleichsreglement, MWAR; SSG 701.1).
Aufhebung:
Verordnung vom 11. Mai 2010 über den Ausgleich von Planungsmehrwerten (SSG 701.11).
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 508 vom 22. August 2018 die Inkraftsetzung des Reglements über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten auf den 1. September 2018 beschlossen und gleichzeitigt die Verordnung über den Ausgleich von Planungsmehrwerten aufgehoben.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
