Beschlüsse des Stadtrates

  27.09.2018 , Thun

Donnerstag, 20. September, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Leistungsvertrag Stadt Thun und Thunersee spiele AG für die Jahre 2020 bis 2024; Kenntnisnahme vom Vertrag und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 150 000.–
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 29. August 2018,
beschliesst:
1. Kenntnisnahme, dass der Gemeinderat dem Leistungsvertrag mit der Thunerseespiele AG für die Jahre 2020 bis 2024 zugestimmt hat (unter Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zum vorliegenden Verpflichtungskredit).
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von Fr. 150 000.– inklusive MwSt. (Barbeitrag Fr. 90 000.– und Dienstleistungen Fr. 60 000.–) als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2020 bis 2024.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Postulat P 8/2018 betreffend eine echte Mi nimalvariante des Bauvorhabens «Grabengut» Fraktionen SVP/FDP und BDP vom 22. März 2018; Beantwortung Das Postulat wird als erheblich erklärt.

3. Eissportzentrum Grabengut; Bewilligung  eines Verpflichtungskredites von Fr. 374 000.–
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g Stadtverfassung sowie Artikel 51 Absatz 4 Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun und nach Kenntnisnahme des gemeinderätlichen Berichts vom 22. August 2018,
beschliesst:
1. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 374 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 3432.5040.002 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für die Projektierung der Variante I.
2. Die in ein Postulat umgewandelte Motion M 1/2012 betreffend Ausarbeitung von mehreren Varianten für die Sanierung der Eissporthalle Grabengut wird als erledigt abgeschrieben.
3. Das Postulat P 8/2018 betreffend eine echte Minimalvariante des Bauvorhabens Grabengut wird als erledigt abgeschrieben.

4. Interpellation I 10/2018 zur Zukunft des  RAZ Allmendingen: Oberirdische WK für Zivilschutzangehörige? Fraktion Grüne vom 7. Juni 2018; Beantwortung Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

5. Interpellation I 4/2018 betreffend der Ein führung der Betreuungsgutscheine in der Stadt Thun; SP-Fraktion vom 15. Februar 2018; Beantwortung Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

6. Sitzungskalender 2019; Genehmigung
Der Sitzungskalender 2019 wird genehmigt.

7. Fragestunde F 13/2018 betreffend Engagement Air Thun; Reto Kestenholz (Grüne) vom 18. September 2018 Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

8. Fragestunde F 14/2018 betreffend Massnahmen bei erhöhter Ozon-Belastung; Fraktion Grüne vom 18. September 2018 Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

9. Fragestunde F 15/2018 betreffend Schadaugärtnerei; Fraktion der Mitte vom 18. September 2018; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 24. September 2018

Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder
Stadtratssekretär


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote