Energie Thun AG

  06.09.2018 , Thun

Anpassung und Umbenennung Elektrizitätstarif (ET) und Elektrizitätsversorgungsreglement (EVR)
Der Verwaltungsrat der Energie Thun AG hat an seiner Sitzung vom 16. Juli 2018 die Umbenennung des Elektrizitätstarifs (ET) – neu Stromtarif (ST) – sowie des Elektrizitätsversorgungsreglements (EVR) – neu Stromversorgungsreglement (SVR) – und diverse textliche Anpassungen beschlossen.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.

Der Wortlaut der geänderten Erlasse kann entweder auf energiethun.ch eingesehen oder bei der Energie Thun AG, Industriestrasse 6, 3600 Thun, eingesehen und bezogen werden.

Energie Thun AG, Michael Gruber, CEO


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