Verordnung über den Fonds für regionale Kulturprojekte
19.09.2018 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses öffentlich bekanntgemacht:
Verordnung über den Fonds für regionale Kulturprojekte, beschlossen durch die Regionale Kulturkommission des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Thun am 3. September 2018, Inkrafttreten per 3. September 2018.
Gegen den Beschluss der Regionalen Kulturkommission kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Änderung kann beim Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun (c/o Kulturabteilung Stadt Thun) während den Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.thun.ch/gvk heruntergeladen werden.
Die Regionale Kulturkommission
