Beschlüsse des Stadtrates
31.10.2018 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Donnerstag, 25. Oktober 2018, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Housing IT-Rechenzentrum (RZ); Bewilli gung einer wiederkehrenden Ausgabe in der Höhe von Fr. 142 000.– pro Jahr für das Auslagern der IT-Infrastruktur (Housing) und Bewilligung des Verpflichtungskredits über Fr. 430 000.– für die Grundausstattung und Implementierung der IT-Infrastruktur
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a und b der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. September 2018,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 430 000.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 1810.5200.008 (Bilanz-Konto Nr. 14200.01.01) für die Ausstattung und Neuimplementierung der IT-Infrastruktur im Housing (inkl. Netzwerkerschliessung).
2. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine wiederkehrende Ausgabe in der Höhe von Fr. 142 000.– pro Jahr als neue Ausgabe zu Lasten der Erfolgsrechnung für das Auslagern der IT-Infrastruktur (Housing) für fünf Jahre.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Erweiterung Verwaltungsgebäude Indus triestrasse 2; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 823 500.– für die Projektierung des Erweiterungsbaus
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe g der Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 19. September 2018,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 823 500.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit-Nr. 2230.5040.003 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für die Projektierung der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes am Standort Industriestrasse 2.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Interpellation I 12/2018 (dringlich) betreffend Vernehmlassung zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und der Verordnung über Pilotversuche mit Cannabis (Experimentierartikel); Alice Kropf (SP), Fraktion SP und Mitunterzeichnende vom 23. August 2018; dringliche Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
4. Postulat P 10/2018 betreffend Erreichung von midestens 85 Prozent Realisierungsgrad der gemäss Jahresbudget eingestellten Finanzmittel für bauliche Investitionen und Unterhaltsmassnahmen; BDP-Fraktion vom 17. Mai 2018; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
5. Postulat P 7/2018 betreffend einen Steg zwischen Kuhbrücke und Mühlebrücke – für eine attraktive Thuner Innenstadt; SVP/ FDP-Fraktion vom 22. März 2018; Beantwortung
Das Postulat wird abgelehnt.
6. Postulat P 12/2018 betreffend Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöhen – für einen stilvollen Baldachin im Thuner Bälliz; SVP/FDP-Fraktion und Mitunterzeichnende vom 7. Juni 2018; Beantwortung
Das Postulat wird abgelehnt.
7. Interpellation I 11/2018 betreffend Stärkung der beruflichen Integration von sozialhilfebeziehenden Menschen; Fraktion SP vom 5. Juli 2018; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.
8. Fragestunde F 16/2018 betreffend Fussgängersicherheit in Thun in der Bauphase Innenstadt; Nicole Krenger / Andreas Kübli (glp) vom 23. Oktober 2018
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
9. Fragestunde F 17/2018 betreffend erneutem Stellenabbau bei Meyer Burger; Franz Schori und Katharina Ali-Oesch (SP) vom 23. Oktober 2018
Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 29. Oktober 2018
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
