Erweiterung Perimeter Zonenparkkarten «A»
31.10.2018 , ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun hat, gestützt auf Artikel 7 Absatz 1 litera e Reglement über die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze (Parkplatzbewirtschaftungsreglement, PBR; SSG 552.04) beschlossen, den Perimeter für Zonenparkkarten ab 1. November 2018 bis 31. Oktober 2019 versuchsweise wie folgt auf die Parkplätze der Schulanlagen Schönau und Pestalozzi zu erweitern (GRB 620/2018 vom 17. Oktober 2018).
Zone SB (Seefeld/Bahnhof)
Auf den Parkplätzen der Schulanlage Pestalozzi kann mit der Zonenparkkarte täglich von 17.30 bis 7.00 Uhr parkiert werden.
Zone WQ (Westquartier)
Auf den Parkplätzen der Schulanlage Schönau kann mit der Zonenparkkarte täglich von 17.30 bis 7.00 Uhr parkiert werden.
Bitte beachten Sie die entsprechende Signalisation.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründüng, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten und ist mindestens im Doppel (bei mehreren Parteien entsprechend mehr Exemplare) einzureichen. Der angefochtene Entscheid sowie andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
