Öffentliche Planauflage
31.10.2018 , ThunÜberbauungsordnung Hoffmatte mit Zonenplanänderung
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 1. November bis 1. Dezember 2018 öffentlich auf. Sie können während der Auflagezeit im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag nur bis 16.00 Uhr) oder unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt (Tel. 033 225 83 76) der Stadt Thun gerne zur Verfügung. Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse 2 bitten wir um Voranmeldung.
Thun, 31. Oktober 2018
Der Gemeinderat
