Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
03.10.2018 , ThunBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 22. August 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung und unter Vorbehalt der Genehmigung des Kreditbeschlusses in Kompetenz des Stadtrates folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 376 000.– zulasten der Erfolgsrechnung 2018 ff. (Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Projektierung der Variante I des Sanierungsprojekts Eissportzentrum Grabengut.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Stadtrat von Thun hat in diesem Zusammenhang am 20. September 2018 der in seiner Kompetenz liegende Kreditbeschluss gefasst (publiziert in der Ausgabe des Thuner Amtsanzeigers vom 27. September 2018):
Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 374 000.– als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 3432.5040.002 (Bilanz-Konto Nr. 14040.01.01) für die Projektierung der Variante I des Sanierungsprojekts Eissportzentrum Grabengut.
Thun, 26. September 2018
Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat
