Beschlüsse des Stadtrates
22.11.2018 , ThunDonnerstag, 15. November 2018, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Budget 2019 der Einwohnergemeinde Thun; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 39 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. September 2018,
beschliesst:
1. Im Jahr 2019 sind folgende Gemeindesteuern zu erheben:
a) Steueranlage: Auf den Gegenständen der Kantonssteuer das 1,72 fache der für die Kantonssteuer geltenden Einheitsansätze.
b) Liegenschaftssteuer: 1,2 Promille des amtlichen Wertes.
2. Genehmigung Budget 2019 bestehend aus:
Gesamthaushalt
Aufwand Fr. –291 616 000 Ertrag Fr. 291 804 000
Ertragsüberschuss Fr. – 188 000
Allgemeiner Haushalt
Aufwand Fr. –271 484 800 Ertrag Fr. 271 484 800
Aufwandüberschuss Fr. 0
Spezialfinanzierung Abwasser
Aufwand Fr. –6 705 900 Ertrag Fr. 7 239 100
Ertragsüberschuss Fr. – 533 200
Spezialfinanzierung Abfall
Aufwand Fr. –7 287 700 Ertrag Fr. 6 474 700
Aufwandüberschuss Fr. –813 000
Spezialfinanzierung Feuerwehr
AufwandFr. –3 249 000 Ertrag Fr. 3 557 600
Ertragsüberschuss Fr. – 308 600
Spezialfinanzierung Parkinggebühren
Aufwand Fr. –2 794 700 Ertrag Fr. 3 023 800
Ertragsüberschuss Fr. – 229 100
Spezialfinanzierung Parkplatz-Ersatzabgabe
Aufwand Fr. –93 900 Ertrag Fr. 24 000
Aufwandüberschuss Fr. –69 900
3. Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum gemäss Stadtverfassung.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Aufgaben- und Finanzplan Legislaturperiode 2019 bis 2022; Kenntnisnahme
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 44 Absatz 2 Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. September 2018,
beschliesst:
Der Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2022 wird zur Kenntnis genommen.
3. Erwerb Mehrfamilienhaus Länggasse 112+114, Thun Gbbl. Nrn. 3341+3343-9; Genehmigung Kaufvertragsentwurf
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe d Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. Oktober 2018,
beschliesst:
1. Erwerb der Liegenschaft Länggasse 112+114 (Thun-Gbbl. Nr. 3341 ), inkl. Anteil Einstellhalle (Thun-Gbbl. Nr. 3343-9) zum Kaufpreis von 4,15 Mio. Franken (zuzüglich ca. 9000 Franken Verschreibungskosten) als Anlage des Finanzvermögens.
2. Genehmigung des Kaufvertragsentwurfs vom 18. September 2018, Notar Felix Bangerter, Thun, milder Erbengemeinschaft des Johann Jakob Scheidegger sel.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Arealentwicklung Bostudenzelg Bläuerstrasse, Ideenwettbewerb und Überbauungsordnung; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 500 000.–
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 17. Oktober 2018,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 500 000.– als neue Ausgabe zu Lasten der Investitionsrechnung, Verplichtungskredit Nr. 5612.5290.015 (Bilanzkonto 14290.10.01) für externe Leistungen für die Durchführung des Ideenwettbewerbs und die Erarbeitung der Überbauungsordnung Bostudenzelg Bläuerstrasse.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
5. Postulat P 20/2018 (dringlich) betreffend Attraktivierung der Innenstadt; Fraktion Grüne, FDP, SP und Mitunterzeichnende vom 20. September 2018; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
6. Interpellation 115/2018 (dringlich) betreffend Post verlagert von der Schiene auf die Strasse; Fraktion Grüne vom 20. September 2018; dringliche Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.
7. Postulat P 11/2018 betreffend lärmreduzierende Strassenbeläge (Flüsterbeläge) innerorts; Fraktion der Mitte vom 7. Juni 2018; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
8. Postulat P 13/2018 betreffend temporäre Verschiebung der Bushaltestelle Linie 1 Steffisburg bei der STI-Verkaufsstelle an geeigneteren Standort; Fraktion Grüne vom 7. Juni 2018; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.
9. Postulat P 14/2018 betreffend STI-Standort am richtigen Platz; Fraktion Grüne vom 7. Juni 2018; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
10. Fragestunde F 18/2018 betreffend Attraktivierung der Innenstadt; Fraktion Grüne vom 23. Oktober 2018; Beantwortung
Die Fragestunde F 18/2018 wird schriftlich beantwortet.
11. Fragestunde F 19/2018 betreffend Parkhaus Schlossberg; Fraktionen SVP und FDP vom 13. November 2018; Beantwortung Die Fragestunde F 19/2018 wird schriftlich beantwortet.
12. Fragestunde F 20/2018 betreffend Aufhebung der Parkplätze; Andrea de Meuron (Grüne) vom 13. November 2018; Beantwortung Die Fragestunde F 2012018 wird schriftlich beantwortet.
13. Fragestunde F 21/2018 betreffend Postulat (umgewandelte M1/2017) über Spezialkommission Verkehr; Roman Gugger (Grüne) vom 13. November 2018; Beantwortung·
Die Fragestunde F 21/2018 wird schriftlich beantwortet.
14. Postulat P 27/2018 (dringlich) für ein Legislaturziel «Attraktivierung der Thuner Innenstadt»; Fraktionen SP, Grüne, Mitte und Mitunterzeichnende vom 15. November 2018
Das Postulat wird nach mündlicher Begründung durch den Stadtpräsidenten als erheblich erklärt.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 und 2 ist gemäss Artikel 39 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).
Thun, 19. November 2018
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
