Öffentliche Mitwirkungsauflage
15.11.2018 , ThunÄnderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) Schärmehof
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) AF Buchholzstrasse in eine Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen können vom 15. November bis 17. Dezember 2018 im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) oder im Internet unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung Schärmehof, Zonenplanänderung und Änderung Baureglement» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um Voranmeldung.
