Stadt Thun; Rechtsetzung
15.11.2018 , ThunFeuerwehrverordnung FWV; SSG 871.2
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 693 vom 7. November 2018 die revidierte Feuerwehrverordnung genehmigt. Sie tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
