Verkehrsmassnahme

  15.11.2018 , Thun

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 5. November 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:

Was: Neue Bewirtschaftungsart
Wo: Hofackerstrasse 4–6
Alt: Bewirtschaftet mittels Sammelparkuhr, täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Tarif: Übriges Gemeindegebiet
Neu: Zonenparklätze max. 4 Stunden

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3602 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt er Stadt Thun


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