Verkehrsmassnahme
15.11.2018 , ThunDer Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 2. November 2018 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Was: Markierung von zwei Parkfeldern für Behinderte.
Wo: Bärenplatz (Parkplatz ID Nr. 37).
Alt: Keine Parkfelder (die vormals bestehenden, bewirtschafteten Parkfelder wurden aufgehoben mit der Verkehrsmassnahme «Aufhebung Parkplätze Bärenplatz» vom 12. Februar 2018).
Neu: Zwei Parkfelder für Behinderte.
Einer allfälligen Beschwerde gegen die genannte Massnahme wird aufgrund von Auflagen im Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters Thun vom 28. September 2015 für das Parkhaus im Schlossberg die aufschiebende Wirkung entzogen (Art. 68 Abs. 2 VRPG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann gemäss Artikel 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Sprungrekurs). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
