Beschlüsse des Stadtrates
19.12.2018 , ThunFreitag, 14. Dezember 2018, 16.45 Uhr, Rathaus, Thun
1. Reglement über die Spezialfinanzierung Investition (SSG 62.3); Totalrevision; Genehmigung
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 Buchstabe a Stadtverfassung sowie Artikel 51 Absatz 4 Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun und nach Kenntnisnahme des gemeinsamen Berichts von Gemeinderat und Spezialkommission vom 23. bzw. 12. November 2018,
beschliesst:
1. Die Totalrevision des Reglements über die Spezialfinanzierung Investitionen wird genehmigt.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Die Motion M 3/2017 vom 29. Juni 2017 betreffend Revision des Reglements über die Spezialfinanzierung Investitionen wird als erledigt abgeschrieben.
4. Die Spezialkommission wird aufgelöst.
5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
2. Sanierung Allmendstrasse, Abschnitt Waldeck – Kreisel KVA mit Neubau Kreisel Waldeck; Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 885 000 Franken
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 14. November 2018,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von 885 000 Franken als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5010.057. (Bilanzkonto Nr. 14010.01.01) für den Investitionsanteil der Sanierung Allmendstrasse im Abschnitt Waldeck bis Kreisel KVA.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Kultur- und Kongresszentrum Thun (KK-Thun). Betrieb ab 2020; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von 340 000 Franken (inkl. MwSt.) für die Jahre 2020 bis 2027
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 40 Buchstabe b Stadtverfassung sowie Artikel 51 Absatz 4 Geschäftsreglement des Stadtrates von Thun und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 23. November 2018,
beschliesst:
1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine jährlich wiederkehrende Ausgabe von 340 000 Franken (inkl. MWST) als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnungen 2020 bis 2027 (Förderbeiträge der Stadt Thun).
2. Das Postulat P 1/2014 vom 17. Januar 2014 betreffend mehr Transparenz und Fairness in der Kulturförderung wird als erledigt abgeschrieben.
4. Postulat P 25/2018 (dringlich) für einen zweiten Pflegeheim-Neubau auf dem Gebiet der Stadt Thun; SP-Fraktion vom 25. Oktober 2018; dringliche Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt.
5. Interpellation I 20/2018 (dringlich) betreffend Wirtschaftspark Schoren und dem geplanten Neubau der Aries Libra AG / Frilite SA; FDP-Fraktion, Fraktion Grüne und Mitunterzeichnende vom 25. Oktober 2018; dringliche Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung nicht befriedigt.
6. Interpellation I 18/2018 (dringlich) betreffend Terror, Gewalt und Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Fussballrowdys und anderen gewaltbereiten Gruppierungen; Alain Kleiner (SVP) und Mitunterzeichnende 25. Oktober 2018; dringliche Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Be- antwortung nicht befriedigt.
7. Fragestunde F 22/2018 betreffend welche Konsequenzen zieht die Beschwerde des VCS Regionalgruppe Thun-Oberland gegen die Güterumschlagszeiten in der Innenstadt nach sich; SVP-Fraktion vom 11. Dezember 2018; Beantwortung
Die Fragestunde F 22/2018 wird schriftlich beantwortet.
8. Fragestunde F 23/2018 betreffend Seniorenrat; Fraktion der Mitte vom 11. Dezember 2018; Beantwortung
Die Antwort der Fragestunde F 23/2018 wird spätestens bis zum nächsten Stadtratsversand zugestellt bzw. im Internet veröffentlicht.
Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Art. 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Referendumsrecht
Das Geschäft 1, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38 der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun, oder stadtkanzlei@thun. ch).
Thun, 17. Dezember 2018
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär
