Gemeindewahlen vom 25. November 2018; Feststellung Wahlergebnis und Nachrücken
19.12.2018 , ThunDer Gemeinderat, in Anwendung von Art. 2 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 3 der Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV), hat am 12. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst:
1. Es wird festgestellt, dass die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen ist und somit die Ergebnisse der Gemeindewahlen vom 25. November 2018 rechtskräftig geworden sind.
2. Anstelle der gleichzeitig in den Gemeinderat gewählten Stadträtin Andrea de Meuron (Grüne) rückt in den Stadtrat nach: Michelle Marbach, Jahrgang 1984, Umweltwissenschaftlerin, wohnhaft Blümlimattweg 25, 3600 Thun.
3. Aufgrund des Verzichts des in den Stadtrat gewählten Carlos Reinhard (FDP) rückt nach: Susanna Ernst, Jahrgang 1949, Eventmanagerin, wohnhaft Feldstrasse 22, 3604 Thun.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen, Abstimmungen sowie Beschlüsse und Verfügungen in Wahl- und Abstimmungssachen kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Beschwerden in Wahlsachen sowie gegen Vorbereitungshandlungen sind innert 10 Tagen, in Abstimmungssachen innert 30 Tagen, zu erheben. Die Frist beginnt für Abstimmungen und Wahlen der Stimmberechtigten am Tag nach dem Urnengang zu laufen, in allen anderen Fällen am Tag nach der Veröffentlichung oder Eröffnung (Art. 41 VRPG).
Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat
