Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  05.12.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 315 000.– als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung. Verpflichtungskredit-Nr. 2612.5032.030, Bilanzkonto Nr. 14032.01.01) für den Bau der Kalibererweiterung Henri-Dunant-Strasse.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 30. November 2018

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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