Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  19.12.2018 , Thun

Der Gemeinderat von Thun hat an seiner Sitzung vom 14. November 2018 in Anwendung von Art. 43 und Art. 47 lit. b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung einer gebundenen Ausgabe von 4 545 000 Franken zulasten der Erfolgsrechnung 2019 (Baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Sanierung der Allmendstrasse im Abschnitt Waldeck bis Kreisel KVA.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 17. Dezember 2018

Einwohnergemeinde Thun Der Gemeinderat


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